LV Niedersachsen und Bremen - Verankerung der Schuldenbremse in der Niedersächsischen Verfassung

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07.11.2011

Verankerung der Schuldenbremse in der Niedersächsischen Verfassung

BdSt-Stellungnahme zum Gesetzentwurf

Der Bund der Steuerzahler Niedersachsen und Bremen begrüßt grundsätzlich den vorliegenden Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU und der FDP zur Änderung des Art. 71 der Niedersächsischen Verfassung (NV). Mehr als zwei Jahre nach Einführung der Schuldenbremse in das Grundgesetz ist es an der Zeit, dass Niedersachsen seine Landesverfassung an die neue Schuldenregel anpasst.

Der vorliegende Gesetzentwurf kommt den Vorgaben des Grundgesetzes in Art. 109 Abs. 3, Satz 1 nach, dass die Haushalte von Bund und Ländern grundsätzlich ohne Einnahmen aus Krediten auszugleichen sind. Daneben werden Ausnahmen vom strukturellen Schuldenverbot geregelt, nämlich die Möglichkeiten der konjunkturellen und der katastrophenbedingten Kreditfinanzierung des niedersächsischen Haushaltes, so wie es Art. 109, Abs. 3, Satz 2 GG als künftige Gestaltungsräume zulässt. Der Gesetzentwurf entspricht somit dem Sinn und dem Zweck der im GG vorgegebenen Schuldenbremse. Er ist damit grundsätzlich geeignet, die für das Land Niedersachsen bedrohliche Schuldenspirale zum Stillstand zu bringen und gleichzeitig den Staat in Krisenzeiten handlungsfähig zu halten.

Die vollständige BdSt-Stellungnahme können Sie HIER downloaden

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