LV Niedersachsen und Bremen - Vermietungsabsicht

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25.06.2010

Vermietungsabsicht

Langjähriger Leerstand

Grundsätzlich ist bei einer auf Dauer angelegten Vermietungstätigkeit davon auszugehen, dass diese Tätigkeit auch mit Gewinnerzielungsabsicht ausgeübt wird. Dementsprechend sind nach der Rechtsprechung Aufwendungen für eine Wohnung, die nach vorheriger auf Dauer angelegter Vermietung leersteht, solange als Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung abziehbar, solange der Steuerpflichtige den Entschluss zur Einkünfteerzielung im Zusammenhang mit dem Leerstand der Wohnung nicht endgültig aufgegeben hat.

An einer solchen endgültigen Aufgabe fehlt es, solange sich der Steuerpflichtige ernsthaft und nachhaltig um eine Vermietung bemüht. Fallen Aufwendungen im Zusammenhang mit der geplanten Vermietung schon an, bevor das erste Mal Einnahmen erzielt wurden, können sie als vorab entstandene Werbungskosten nach der Rechtsprechung berücksichtigt werden, wenn ein ausreichend bestimmter wirtschaftlicher Zusammenhang zwischen den Aufwendungen und der geplanten Erzielung von Vermietungseinnahmen besteht. Nachgewiesen werden muss in diesem Fall, dass der Steuerpflichtige sich endgültig zur Vermietung entschlossen und diese Absicht auch nicht wieder aufgegeben hat. Da es sich hierbei um eine sogenannte innere Tatsache handelt, müssen ersthafte und nachhaltige Vermietungsbemühungen dargelegt werden.

In der Besprechungsentscheidung genügte es nach Auffassung des Finanzgerichts nicht, dass lediglich gelegentlich Vermietungsanzeigen geschaltet wurden, da die Wohnung zum Zeitpunkt der Entscheidung nahezu 15 Jahre leer gestanden hatte. (Finanzgericht München, Urteil vom 14.10.2009, Az. 1 K 845/09, Revision eingelegt, Az. BFH: VIII R 51/09)

Konsequenzen für die Praxis:
Je länger der Leerstand einer Wohnung andauert, umso intensiver müssen die Vermietungsbemühungen des Steuerpflichtigen sein. Gegebenenfalls muss er auch, für den Fall, dass es marktbedingt nicht zur Vermietung kommt, durch bauliche Änderungen einen vermietbaren Zustand der Wohnung herstellen.
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