LV Niedersachsen und Bremen - Was will die Niedersachsen-SPD?

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30.03.2009

Was will die Niedersachsen-SPD?

Scharfe Kritik an SPD-Fraktionschef Jüttner wegen dessen Abwendung von der bundesweiten Einigung zur Schuldenbremse

Der Bund der Steuerzahler Niedersachsen und Bremen kritisiert scharf den Vorsitzenden der SPD-Fraktion im Niedersächsischen Landtag, Wolfgang Jüttner, wegen dessen Forderung, das Land Niedersachsen solle gegen die in der Föderalismuskommission verabredete und jetzt in den Bundestag eingebrachte Schuldenbremse Verfassungsklage erheben. Die SPD betreibe ein scheinheiliges Spiel. Auf der einen Seite ließen sich führende niedersächsische Bundespolitiker als "Geburtshelfer" für die verfassungsrechtliche Neuregelung zur künftigen Kreditbegrenzung in Bund und Ländern feiern. Auf der anderen Seite rufe die SPD-Fraktion im Landtag zur Verfassungsklage gegen eben diese Grundgesetzänderung auf. Der Bund der Steuerzahler hat deshalb die niedersächsischen SPD-Bundestagsabgeordneten angeschrieben und um kurzfristige Stellungnahme gebeten, ob sie dem vorliegenden Gesetzentwurf zustimmen werden oder nicht.

In einer Pressemeldung vom Freitag letzter Woche wendet sich Jüttner vor allem gegen die Regelung, dass sich die Bundesländer nach einer langen Übergangszeit ab dem Jahr 2020 nicht mehr strukturell verschulden dürfen. Jüttner wisse, dass die geplante Grundgesetzänderung Ausnahmen von diesem generellen Schuldenverbot auch auf Landesebene zulasse, erklärt der Bund der Steuerzahler. Kreditaufnahmen bleiben auch über 2020 hinaus möglich, im Falle von Naturkatastrophen, außergewöhnlichen Notsituationen oder einer von der Normallage abweichenden konjunkturellen Entwicklung. Jüttner gehe es im Kern darum, weiterhin möglichst laxe Schuldenregeln aufrecht zu erhalten, um möglichst ungehindert Landesausgaben dauerhaft über neue Schulden zu finanzieren. Damit versündige sich die SPD-Landtagsfraktion an den kommenden Generationen, protestiert der Bund der Steuerzahler.

Die Begrenzung der Neuverschuldungsmöglichkeiten der Länderparlamente schränkt die grundlegenden Staatsrechte der Bundesländer nicht unverhältnismäßig ein. Die Bundesländer können weiterhin Höhe und Struktur ihrer Ausgaben eigenverantwortlich festlegen. Lediglich die strukturelle Staatsverschuldung der Länder würde untersagt. Kreditbegrenzungen seien aber unerlässlich, wenn sich finanzschwache Länder weiter auf die bundesstaatliche Solidarität verlassen wollen. Wenn Bundesländer dagegen glaubten, in Haushaltsangelegenheiten dauerhaft "einen über den Durst zu trinken", könnten sich diese nicht länger darauf verlassen, dass andere ihnen später aus der Patsche hülfen, meint der Bund der Steuerzahler.

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