Zu viele Privat-Prozesse auf Steuerzahlers Kosten
Niedersachsen drängt auf Reformen in Berlin 
Staatssekretärin
Martina Krogmann Das Land Niedersachsen drängt wegen steigender Haushaltsbelastungen auf Reformen. Doch der Bundestag hatte in der letzten Wahlperiode (2005 bis 2009) die entsprechenden Gesetzesinitiativen für Ausgabenbegrenzung nicht abschließend behandelt, sondern eher verzögert. Sie sehen u. a. eine angemessene Eigenbeteiligung der Hilfesuchenden in Höhe von 50 Euro, strengere Bedürftigkeitsprüfungen unter vollständiger Berücksichtigung der persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse der Antragsteller und die Ausdehnung von Ratenzahlungen bis zur vollständigen Tilgung von Prozesskosten vor.
Die „fehlende Entschlussfreude“ der Bundespolitiker ist auch darauf zurückzuführen, dass der Bund haushaltswirtschaftlich wegen der sehr geringen Zahl von Hilfe-Verfahren vor Bundesgerichten praktisch nicht durch die Prozesskosten- und Beratungshilfe betroffen ist. Gleichwohl hat er die entscheidende Gesetzgebungskompetenz, während die Kosten nahezu vollständig in den Länderhaushalten anfallen.
Nachdem im Februar 2010 die Gesetzentwürfe - auch auf Initiative Niedersachsens - durch den Bundesrat erneut in den Bundestag eingebracht worden sind, haben wir die neue Bevollmächtigte des Landes beim Bund, Frau Staatssekretärin Dr. Martina Krogmann, aufgefordert, die Begrenzung der Prozesskosten- und Rechtsberatungshilfe zu einem Schwerpunkt ihrer „Botschafter-Tätigkeit“ in Berlin zu machen. Steuerzahler akzeptieren den allgemein anerkannten Grundsatz, dass in einem Rechtsstaat jeder, unabhängig von seinen Mitteln, in der Lage sein muss, seine Rechte wahrzunehmen und notfalls gerichtlich durchzusetzen. Allerdings ist es überfällig, dass sich der Staat davor schützt, dass Prozessieren auf Steuerzahlers Kosten als eine Selbstverständlichkeit betrachtet wird. Selbstbedienungs- und Missbrauchsmentalitäten muss ein Riegel vorgeschoben werden. Wenn heute etwa die öffentliche (Mit)Finanzierung von Ehescheidungen eher die Regel als die Ausnahme ist, stimmt einiges mit dem Prozesskostenhilferecht nicht.



