LV Niedersachsen und Bremen - Zwei Rügen des Rechnungshofes lösen Strafanzeigen aus

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27.05.2010

Zwei Rügen des Rechnungshofes lösen Strafanzeigen aus

Bund der Steuerzahler sieht Untreueverdacht bei Landesschulbehörde und Oldenburger Forschungsinstitut

Mit zwei gravierenden Rügen im diesjährigen Jahresbericht des Niedersächsischen Landesrechnungshofes müssen sich jetzt Staatsanwälte in Lüneburg und Oldenburg auseinandersetzen. Der Bund der Steuerzahler Niedersachsen und Bremen sieht den Verdacht der Untreue gem. § 266 Strafgesetzbuch bei der Landesschulbehörde in Lüneburg im Zusammenhang mit einer rechtswidrigen Versetzung einer jungen Lehrerin in den Ruhestand. Einen weiteren Untreueverdacht sieht der Verband im Falle einer rechtswidrigen Spende aus Landesmitteln, die das Oldenburger Forschungs- und Entwicklungsinstitut für Informatik-Werkzeuge und -Systeme e.V. an eine Informatik-Akademie auf der Insel Rügen gewährte.

Der Landesschulbehörde in Lüneburg wird vorgeworfen, neben anderen kritikwürdigen Personalentscheidungen eine 37jährige und eine 40jährige Lehrerin vorzeitig wegen Dienstunfähigkeit in den Ruhestand versetzt zu haben, obwohl die versorgungsrechtliche Wartezeit von fünf Dienstjahren nicht erfüllt war und die Dienstunfähigkeit nicht auf einer Beschädigung im Schuldienst sondern auf privaten Gründen beruhte. Nach dem Beamtenrecht wären beide zu entlassen und in der gesetzlichen Rentenversicherung nachzuversichern gewesen.

In dem einen Fall, der Grundlage der Strafanzeige des Bundes der Steuerzahler ist, hatte das Niedersächsische Landesamt für Bezüge und Versorgung (NLBV), jetzt Abteilung 4 der Oberfinanzdirektion Niedersachsen, die Landesschulbehörde sechs Tage vor Beginn des Ruhestandes über die nicht erfüllte Wartezeit informiert. Die Behörde hätte zu diesem Zeitpunkt die rechtswidrige Ruhestandsverfügung noch zurücknehmen und Schaden von den Steuerzahlern abwenden können, berichtet der Bund der Steuerzahler. Sie tat es nach Angaben des Niedersächsischen Landesrechnungshofes dennoch nicht und flüchtete sich in Ausreden, die ihr Fehlverhalten kaschieren sollten. So hätten der Personalrat und die Frauenbeauftragte der Behörde vor Rücknahme der Verfügung gehört werden müssen, was in den sechs Tagen nicht möglich gewesen sei. Der Landesrechnungshof weist diese Rechtfertigungsversuche ebenso zurück wie die später vorgetragene Behauptung der Behörde, die Dienstunfähigkeit der Beamtin beruhe doch auf einer dienstlich veranlassten Erkrankung.
Die zu Unrecht pensionierte Beamtin erhält rund 1.350 Euro pro Monat Ruhegehalt, das sich bei 40jähriger Laufzeit zu einer Summe von knapp 650.000 Euro aufsummiert.

Die zweite Strafanzeige wegen Untreue betrifft das Oldenburger Forschungs- und Entwicklungsinstituts für Informatik-Werkzeuge und -Systeme (Offis e.V.). Verantwortlichen des Forschungsinstituts wird vorgeworfen, im Jahr 2006 aus Landesmitteln rechtswidrig eine Spende von 100.000 Euro an eine Informatik-Akademie in Putbus auf Rügen geleistet zu haben. Niedersächsische Landesmittel dürfen nur zur Forschungsförderung im eigenen Land verwandt werden. Subventionsempfängern sei es nicht gestattet, in dieser Weise beliebig mit Steuergeldern des Landes umzugehen, kritisiert der Bund der Steuerzahler.

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