Aktuelles
Hannover beendet Pilotprojekt ,,Pfandringe"
Gutachten bescheinigt: Ringe können ihren Zweck nicht erfüllenEin Jahr lang hat die Stadtverwaltung auf Wunsch der Ratsmehrheit Sammelringe für Pfandflaschen an drei Standorten in der Stadt aufgestellt. Am Lister Platz, am Steintor und in der Limmerstraße sollten die Ringe Pfandsammlern das Durchwühlen von Abfallbehältern ersparen.
Wie die Auswertung des Pilotversuchs zeigt, haben sich die Hoffnungen der Politik nicht bestätigt. Die Pfandringe wurden kaum genutzt, sodass die Pfandsammler auch weiterhin Mülleimer durchsuchen mussten. Statt leerer Pfandflaschen sammelte sich in den Ringen nur Abfall. Außerdem wurden die Ringe vermehrt Opfer von Vandalismus.
"Versuch macht klug" sagt man so schön. Nur leider kostete der Versuch den Steuerzahler 24.000 Euro.
120.000 Euro wegen Nichtbeauftragung
Die Stadt Hildesheim trifft Vergleich mit Berliner Architekten.Vor dem Oberlandesgericht Celle ging es vor Kurzem um die Folgen des 2012 von der Stadt Hildesheim ausgelobten Architektenwettbewerbs zur Umgestaltung des Hildesheimer Angoulêmeplatzes. Ein Berliner Architekturbüro gewann den Wettbewerb und strich den ersten Preis in Höhe von 12.000 Euro ein. Wie bei derartigen Wettbewerben üblich, gingen die Architekten in der Folge davon aus, dass sie mit dem Gewinn auch den Auftrag erhalten haben und lehnten es daher ab, der Stadt ein neues Angebot für den Umbau vorzulegen. Die Stadt übernahm die weiteren Planungen schließlich selbst und sah von einer Beauftragung der Architekten ab. Dagegen klagten diese vor dem Landgericht auf Schadensersatz wegen Nichtbeauftragung in Höhe von 280.000 Euro und unterlagen zunächst.
Das Oberlandesgericht Celle erkannte die Schadensersatzansprüche in der Berufungsverhandlung nun an: Demnach habe die Stadt "die Pflicht zur Beauftragung eines der Preisträger verletzt". Das Gericht riet den Prozessparteien jedoch zu einem Vergleich. Schließlich einigten sich die Stadt Hildesheim und die Berliner Architekten auf eine Schadensersatzzahlung in Höhe von 120.000 Euro - aus Steuergeldern!
Wirre Planungen und fehlendes Controlling
Enorme Kostensteigerungen bei Baumaßnahmen in Bad LauterbergIn der Stadt Bad Lauterberg im Harz sind gleich mehrere Baumaßnahmen finanziell aus dem Ruder gelaufen.
Das Kuriose: Eigentlich sollten sie zur Verbesserung der Haushaltslage beitragen. Mehr dazu
Versprochen? Gebrochen! Steuerentlastungen bleiben aus
Koalitionsvertrag ist große Enttäuschung für die SteuerzahlerDer Koalitionsvertrag zwischen CSU/CDU und SPD ist für den Bund der Steuerzahler eine Enttäuschung. Wichtige Reformen bleiben aus, Bürger werden weiter über Gebühr belastet, Betrieben werden die Rahmenbedingungen, um wettbewerbsfähig zu bleiben, erschwert, und zahlreiche Mehrausgaben gefährden die Schwarze Null des Bundeshaushaltes. Mehr dazu
Urwald statt Unterricht
Strafe für Dschungelcamp-Lehrerin lässt auf sich wartenÜber zwei Jahre liegt die skandalöse Dschungelcamp-Reise einer Soltauer Gymnasiallehrerin nun schon zurück. Sie hatte sich im Januar 2016 krankschreiben lassen und begleitete ihre Tochter nach Australien zu der Reality-Show "Ich bin ein Star – holt mich hier raus!" des TV-Senders RTL. Eine rechtskräftige Disziplinarstrafe ist bislang noch nicht verhängt worden, obwohl der Sachverhalt nicht komplex ist. Die lange Verfahrensdauer empört die Steuerzahler. Mehr dazu
Steuertipps
Kindergeld
Berechtigung von Großeltern zum Bezug von KindergeldUrteil des FG Rheinland-Pfalz vom 29. August 2017, Az.: 4 K
2296/15 – Revision nicht zugelassen.
Hinweis: Im vorliegenden Fall war die Kindergeldberechtigung des Klägers für die Familie „günstiger“ als die der leiblichen Mutter, da der Kläger als Teil seiner Beamtenbesoldung einen sog. „Familienzuschlag“ erhalten konnte.
Abgabenordnung
Einjährige Einspruchsfrist bei unrichtiger Rechtsbehelfsbelehrungaber in Betracht.
Urteil des FG Schleswig-Holstein vom 21.06.2017, Az.: 5 K 7/16
- nicht rechtskräftig; die Revision wurde im Hinblick auf das
Urteil des BFH vom 05.03.2014, Az.: VIII R 51/12, BFH/NV 2014,
1701 und die abweichende Entscheidung des FG Hamburg vom
19.05.2016, Az.: 2 K 138/15 zugelassen.
Schenkung von Immobilien
Berücksichtigung von vereinbarten PflegeleistungenIn notariellen Übergabe- und Schenkungsverträgen werden, vor allem bei der Übertragung von Immobilien, zwischen Schenker und Beschenkten oft Pflegeverpflichtungen für den Fall vereinbart, dass der Schenker später Unterstützung und Hilfe im Alter oder bei Krankheit benötigt. Die Pflegeleistung stellt schenkungsteuerrechtlich eine Gegenleistung für die Immobilienübertragung dar und reduziert den steuerlichen Wert der Schenkung,aber erst dann, wenn die Pflegeleistung auch tatsächlich
erbracht wird. Mehr dazu
Umsatzsteuer
Gestaltungsmissbrauch bei der Verlagerung von Umsätzen auf mehrere TochtergesellschaftenUrteil des FG Berlin-Brandenburg vom 21.06.2017, Az.: 7 K 7096/15 - Revision eingelegt - Az. des BFH: XI R 26/17
Einkommensteuer
Steuerliche Anerkennung von Aufwendungen für ein Studium im RuhestandWerbungskosten oder Betriebsausgaben noch um Sonderausgaben. Geklagt hatte ein Ruheständler, der nach Abschluss seiner Berufstätigkeit aus einer Anstellung mit Personalverantwortung ein Studium der Theaterwissenschaften durchgeführt hatte. Das Gericht stellte im Rahmen der Gesamtwurdigung sowohl ein privates Interesse des Klägers zur Theaterwissenschaft, als auch keine durchgreifenden Anhaltspunkte für die beabsichtigte Aufnahme einer Erwerbstätigkeit nach Abschluss des Studiums fest. Zudem lies sich aus der wirtschaftlichen Situation des Klägers - der aufgrund anderweitiger Einkunfte gut versorgt war - nicht herleiten, dass er auf eine weitere Erwerbstatigkeit angewiesen sei. Das Gericht ordnete das Studium daher der Sphäre der privaten Lebensführung des Steuerpflichtigen zu.
Urteil des FG Schleswig-Holstein vom 16.05.2017, Az.: 4 K 41/16 - nicht rechtskräftig