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Galopprennbahn Bremen
Millionengrab wird indirekt weiter subventioniertOffiziell ist Bremen bereits 2009 aus der Subventionierung des lokalen Rennsports ausgestiegen. Doch indirekt sprudelt das Steuergeld bis heute munter weiter. Mehr als 400.000 Euro im Jahr fließen als verdeckte Subvention in den Rennbetrieb. Mehr dazu
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Besoldungserhöhung für Bürgermeister und Landräte gestoppt
Bund der Steuerzahler begrüßt Reformverzicht und mahnt Korrektur bei Ruhegehältern anDer Bund der Steuerzahler begrüßt den Verzicht der Landesregierung, die Besoldung der niedersächsischen Bürgermeister und Landräte um ein bis zwei Stufen anzuheben. Damit wird es in der laufenden Legislaturperiode des Landtages nicht mehr zu einer strukturellen Gehaltsaufbesserung von bis zu 1.532 Euro pro Monat kommen. Mehr dazu
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Bremer Schuldenuhr läuft langsamer
Aber persönliche Schuldenlast bald bei 30.000 Euro je EinwohnerDie Bremer Schulden wachsen im neuen Jahr langsamer als in den beiden Vorjahren - gleichwohl steigt der Schuldenberg weiter kräftig an. Die Schuldenuhr des Bundes der Steuerzahler „tickt“ aktuell mit 30,52 Euro pro Sekunde, nach 38,05 Euro in 2011 und 40,90 Euro in 2010. Der Schuldenstand steigt jedoch von 18,531 Milliarden Euro bis Ende des Jahres auf den Rekordwert von 19,496 Milliarden Euro. Entsprechend klettert der rechnerische Anteil eines jeden Bremers und einer jeden Bremerin an Landes- und Kommunalschulden von 28.047 Euro auf 29.508 Euro. Rechnet man die anteiligen Bundesschulden noch hinzu, um das ganze Ausmaß der öffentlichen Verschuldung zu zeigen, erreicht die Pro-Kopf-Verschuldung an der Weser zum Ende des Jahres 45.586 Euro. Nach Angaben des Bundes der Steuerzahler ist die durchschnittliche öffentliche Schuldenlast je Einwohner in keinem anderen deutschen Landesteil höher als in Bremen. Mehr dazu
Aktuelles
Ratgeber für Kommunalpolitiker
BdSt hilft beim Verstehen und SparenPünktlich zu den Haushaltsberatungen in den Kommunen liegen die Neuauflagen der beliebten Broschüren „Sparen in der Kommune“ und „Kommunalfinanzen von A-Z“ vor. Der Bund der Steuerzahler unterstützt damit die Kommunalpolitiker, die sich in der neuen Wahlperiode für solide Finanzen einsetzen wollen. Mehr dazu
Steuerschraube nicht überdrehen!
Bereits in diesem Jahr erhöhte jede achte Gemeinde die HebesätzeDer Bund der Steuerzahler ruft die neu gewählten Vertreter in den niedersächsischen Gemeinderäten und Kreistagen auf, die Haushaltskonsolidierung ohne Wenn und Aber zum zentralen Politikfeld der laufenden Wahlperiode zu machen. Dazu ist es insbesondere notwendig, die kommunalen Ausgaben zu begrenzen. Die vielfach diskutierten Erhöhungen der Realsteuer-Hebesätze sind dagegen der falsche Weg. Wie eine aktuelle BdSt-Untersuchung zeigt, wurde zwischen Elbe und Weser bereits 2011 vielfach an der Steuerschraube gedreht. Mehr dazu
Auch Niedersachsen braucht die Schuldenbremse
BdSt bei Anhörung von Sachverständigen im LandtagVolle zwei Tage hörten der Rechts- und Haushaltsausschuss des Niedersächsischen Landtags Anfang November 2011 Experten zur Notwendigkeit und Ausformung einer Schuldenbremse in der Niedersächsischen Verfassung an. Der Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU und der FDP für einen grundsätzlichen Schuldenstopp bei eng begrenzten Ausnahmen fand beim Bund der Steuerzahler Zustimmung, bei anderen Verbänden und Wissenschaftlern aber deutliche Ablehnung. Mehr dazu
Wie Steuergeld vergeudet wird
Die schlimmsten Fälle aus dem neuen SchwarzbuchZum 39. Mal ist nun das Schwarzbuch des Bundes der Steuerzahler erschienen. Von den 116 Skandalfällen stammen zehn aus Niedersachsen und Bremen, die für den verschwenderischen Umgang mit Steuergeld durch grobe Fehlplanungen, unangemessenes Prestigedenken, teure Gedankenlosigkeit, Privilegierung von Staatsdienern und politischer Wankelmütigkeit stehen. Nachfolgend werden die beiden schlimmsten Verschwendungsfälle vorgestellt. Mehr dazu
Schluss mit steuerfreier Kostenpauschale
Abgeordnete sollen Ausgaben für das Mandat nachweisenNeben den Diäten von 6.000 Euro monatlich, die zu versteuern sind, erhalten die 152 Abgeordneten des Niedersächsischen Landtags jeweils eine - steuerfreie - pauschale Aufwandsentschädigung von 1.048 Euro im Monat. Diese Kostenpauschale wird insbesondere für die Aufwendungen eines Wahlkreisbüros und der Wahlkreisbetreuung aus der Landeskasse bezahlt. Mehr dazu
Steuertipps
Unternehmensnachfolge im Familienunternehmen
Die Stiftung & Co. KG als interessante Alternative zur GmbH & Co. KGEine privatrechtliche Stiftung ist eine mit eigener Rechtsfähigkeit ausgestattete, nicht verbandsmäßig organisierte Einrichtung, die einen vom Stifter bestimmten Zweck mit Hilfe eines dazu gewidmeten Vermögens dauerhaft fördern soll. Häufig wird sie als verselbständigte Vermögensmasse bezeichnet. Mehr dazu
Abgabenordnung
Bekanntgabe eines Steuerbescheides an BevollmächtigtenDas Finanzgericht Köln hatte sich mit der Frage zu beschäftigen, ob ein dem Steuerberater nach Mandatsniederlegung zugegangener Steuerbescheid wirksam bekanntgegeben worden ist. Das Gericht urteilte, dass sich der Steuerpflichtige die Verwendung einer umfassenden Vollmacht zurechnen lassen müsse, wenn er den Berater in einem anderen Verfahren erneut beauftragt und es unterlassen habe, sich die Vollmacht nebst Kopien wieder aushändigen zu lassen. Mehr dazu
Gewährung von Vorteilen durch Arbeitgeber
Einordnung von Reiserabatten als ArbeitslohnDas Finanzgericht Münster hat mit Urteil vom 29.06.2011 entschieden, dass Reiserabatte, die eine angestellte Reiseverkehrskauffrau für die Vermittlung von bestimmten Reisen von einem Reiseveranstalter erhält, zu steuerpflichtigem Arbeitslohn führen. Die Höhe des zu versteuernden geldwerten Vorteils richte sich nach dem üblichen Endpreis für den Letztverbraucher. Mehr dazu
Kostenerstattung als steuerpflichtiges Gehalt
Fahrten eines Außendienstmitarbeiters zwischen Wohnung und FirmensitzAußendienstmitarbeiter können auch dann, wenn sie beim Arbeitgeber keinen individuellen Arbeitsplatz unterhalten, am Firmensitz eine regelmäßige Arbeitsstätte begründen. Dies sei nach Auffassung des Finanzgerichts Düsseldorf dann der Fall, wenn die Außendienstmitarbeiter den Firmensitz nicht nur gelegentlich, sondern mit einer gewissen Nachhaltigkeit aufsuchten. Mehr dazu
Lohnbuchhaltung
Lohnbesteuerung von Sonntags-, Feiertags- und NacharbeitZuschläge für Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit sind grundsätzlich nur bei einem Nachweis durch konkrete Einzelabrechnung steuerfrei. Dies entschied das Niedersächsische Finanzgericht mit Urteil vom 17.12.2010. Im Klagefall hatte die Klägerin ihren Arbeitnehmern pauschal monatlich gleichbleibende Zahlungen für geleistete Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit gewährt. Die Beträge wurden aber weder im Einzelnen aufgezeichnet noch abgerechnet. Mehr dazu



